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Schulsanitäter

in Bremen und Bremerhaven

Informationen

Grundlagen

Was uns bewegt

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass der Schulsanitätsdienst das soziale Klima einer Schule sehr positiv beeinflussen kann. Viele Argumente sprechen dafür. Es seien davon folgend nur einige benannt:

  • Schulsanitäter übernehmen Verantwortung für Ihr Umfeld.
  • Schulsanitätsdienste fördern die Integration. Jeder, ungeachtet seines Geschlechtes, seiner Herkunft, Religion oder Weltanschauung kann helfen.
  • Schulsanitäter übernehmen eine Vorbildrolle.
  • Schulsanitäter erbringen allgemein anerkannte Leistungen. So wird ihr Selbstwertgefühl gesteigert. Schulsanitäter erleben
  • Selbstwirksamkeit und steigern ihr Selbstvertrauen.
  • Schulsanitäter verlieren Hemmschwellen und Berührungsängste.
  • Schulsanitätsdienst fördert das Erlernen von Teamarbeit.
  • Schulsanitäter identifizieren sich mit ihrer Schule.
Schulsanitätsdienste "produzieren" Sicherheit und wirken mittelfristig präventiv, da sie helfen, gezielt Unfallursachen und -quellen festzustellen. Das schnelle und sachgerechte Handeln des Schulsanitätsdienstes begünstigt wie bereits erwähnt den Heilungsverlauf positiv und hilft damit nicht zuletzt, Kosten zu sparen.

Im Land Bremen erleidet ca. jeder 9. Schüler pro Jahr einen Schulunfall. Diese Zahl wollen wir reduzieren. Daher setzt die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen auf eine konsequente Präventionsarbeit. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass das Sozialklima an einer Schule eine wichtige Einflussgröße auf das Unfallgeschehen darstellt. Schulsanitätsdienste fördern das Sozialklima, die Schulkultur und können damit helfen, Unfälle zu vermeiden. Aus diesem Grund fördern wir die Einrichtung und den laufenden Betrieb von Schulsanitätsdiensten. Dazu arbeitet die Unfallkasse eng mit den Erste-Hilfe-Organisationen im Land Bremen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches-Rotes-Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe, Lifecare-Training und dem Malteser-Hilfsdienst zusammen. Die beteiligten Partner haben eine Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung sowie die qualitätsgesicherte Aus-, Fortbildung und Betreuung von Schulsanitätsdiensten abgeschlossen. Darüber hinaus unterstützt die Barmer die Einrichtung neuer Schulsanitätsdienste.

Der Schulsanitätsdienst (SSD)
Der Schulsanitätsdienst kann aus Schülern aller Altersklassen ab der Jahrgangsstufe 5 bestehen und sollte mindestens 10 Aktive umfassen. Die Gruppe soll durch eine Betreuungsperson, die sich aus dem Schulpersonal rekrutiert, kontinuierlich betreut werden. Die Tätigkeit als Sanitäter und auch die der Betreuungsperson erfordert eine adäquate Aus- und regelmäßige Fort- und Weiterbildung, die nach verbindlichen Ausbildungsstandards erfolgt. Schulsanitätsdienste verfügen über eine ihren Aufgaben angepasste Ausstattung.

Aufgaben des Schulsanitätsdienstes
Schulsanitäter sind Teil der wirksamen Ersten Hilfe an Schulen. Durch ihre Aktivitäten leisten sie in der Schule schnellstmögliche Erste Hilfe und verringern das Ausmaß von Unfällen und akuten Erkrankungen. Schulsanitäter

  • organisieren Ihre Bereitschaft, den Dienstplan
  • erkennen und schätzen eine Notfallsituation ein,
  • leisten Erste Hilfe und führen bei Bedarf lebensrettende Sofortmaßnahmen durch,
  • betreuen die verletzte Person,
  • alarmieren den Rettungsdienst,
  • dokumentieren den Einsatz,
  • gewährleisten den Sanitätsdienst bei Schulveranstaltungen,
  • betreuen den Sanitätsraum und überprüfen das Erste-Hilfe-Material.
Die Aus- und Fortbildung, das Training
Die Ausbildung der Schulsanitäter und Betreuungspersonen umfasst insgesamt 46 Unterrichtsstunden, die in zwei Stufen absolviert werden. Die Grundlagen vergleichbar mit der betrieblichen Ersthelferausbildung umfassen 16 Unterrichtsstunden. Der Aufbaulehrgang umfasst 30 Unterrichtsstunden, qualifiziert zum Schulsanitäter und schließt mit einer Prüfung ab. Der Aufbaulehrgang umfasst auch organisatorische Themen wie z.B. die Gestaltung des Dienstplans oder den Aufbau einer Notrufkette.

Ein regelmäßiges Training des Erlernten soll durch den Sanitätsdienst unter der Leitung der Betreuungsperson organisiert werden. Dies ist unbedingt notwendig, damit das Erlernte in einer Notsituation sicher beherrscht wird. Eine jährliche Fortbildung durch Ausbilder einer Erste-Hilfe-Organisation soll dies zusätzlich unterstützen und dafür sorgen, dass die Sanitäter stets über neuesten Stand der Erkenntnisse verfügen.

Die Aus- und Fortbildung erfolgt durch eine der an diesem Kooperationsprojekt teilnehmenden Erste-Hilfe-Organisationen. Diese Organisation unterstützt Sie auch im Vorfeld zu allen Fragen des Aufbaus eines SSD und nach der Ausbildung als Berater zu allen Fragen des laufenden Betriebs des Schulsanitätsdienstes.

Ausstattung
Die Ausstattung des Schulsanitätsdienstes orientiert sich am möglichen Einsatzspektrum einer Schule. Die Sanitäter benötigen einen Sanitätsraum mit Liege und/oder Trage, Erste-Hilfe-Material im Sanitätsraum sowie Sanitätsmaterial für den mobilen Einsatz. Für die Alarmierung der Sanitäter im Notfall wird entsprechende Hardware benötigt. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten von der Hausrufanlage über Mobiltelefon bis hin zu Hausfunkanlagen.

Als sehr wirkungsvoll in vielerlei Hinsicht hat sich erwiesen, dass die Sanitäter durch entsprechende Ausstattung, Kleidung für jeden sofort erkennbar sind.

Organisation
Eine Schlüsselfunktion nimmt die Betreuungsperson des Schulsanitätsdienstes ein. Diese Aufgabe kann nur von einer Person aus dem Schulpersonal übernommen werden. In der Regel aus dem unterrichtenden Personal. Die Betreuungsperson leitet und koordiniert den SSD. Sie ist Ansprechpartner für die Schüler und sorgt für die notwendige Reflexion nach Einsätzen. Sie vertritt den Sanitätsdienst nach außen. In Abstimmung mit den Klassenlehrern und ggf. der Schulleitung erstellt sie mit den Schulsanitätern einen Dienstplan, der allen Personen an der Schule bekannt gemacht werden soll, damit im Bedarfsfall klar ist, wer zu benachrichtigen ist.

Einsätze sollen dokumentiert werden. Diese Dokumentation soll fünf Jahre aufbewahrt werden.

Rechtliches
Ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Ersten Hilfe ist immer wieder die Frage nach der Haftung des Ersthelfers. In diesem Fall des Schulsanitäters. Darauf möchten wir an dieser Stelle gern eingehen.

Im Rahmen einer Erste-Hilfe-Leistung kann der Ersthelfer grundsätzlich nicht zum Schadensersatz herangezogen werden, es sei denn, es handelt sich um ein offensichtliches Verschulden, d.h. er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich durch unsachgemäßes Vorgehen, was zum Tode oder zu einer Verschlimmerung der Schädigung führt. Kommt es trotz der Hilfeleistung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder gar zum Tod des Verletzten, so macht sich ein Ersthelfer grundsätzlich nicht strafbar, wenn er die Hilfeleistung mit der gebotenen Sorgfalt, d.h. seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten und den Umständen entsprechend, durchführt.

Die Eltern minderjähriger Schüler sollen auf jeden Fall ihr schriftliches Einverständnis zur Tätigkeit ihres Kindes als Schulsanitäter geben.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Schüler besteht natürlich weiterhin fort. Zusätzlich übernimmt die Unfallkasse auch Kosten für die dem Ersthelfer im Rahmen der geleisteten Ersten Hilfe entstandenen Sachschäden.

Die im Rahmen des Schul- und Schulverwaltungsgesetzes sowie der zugehörigen Verordnungen geltenden Bestimmungen insbesondere zur Verantwortlichkeit des Personals bleiben unberührt.

Förderung des Schulsanitätsdienstes
Die Kooperationspartner haben sich das Ziel gesetzt, eine flächendeckende Einrichtung von Schulsanitätsdiensten an den Schulen der Sekundarstufe I + II zu erreichen und arbeiten deshalb eng zusammen.

Die Unfallkasse wird auf Antrag der Schule die Kosten für die Aus- und Fortbildung sowie der laufenden Beratung durch eine der kooperierenden Erste-Hilfe-Organisationen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel übernehmen. Dazu treffen Schule, Erste-Hilfe-Organisation und Unfallkasse eine Kooperationsvereinbarung, die einen qualitätsgesicherten Betrieb des Sanitätsdienstes unterstützen soll. Für die Betreuungspersonen werden wir eine jährliche Fortbildung anbieten. Die Barmer unterstützt Neugründungen durch die Bereitstellung von Starter-Kits für den Sanitätsdienst.

Die genannten Erste-Hilfe-Organisationen und die Unfallkasse stehen als Berater gern zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann setzen Sie sich gern mit uns oder einem der Ansprechpartner der Erste-Hilfe-Organisationen in Verbindung.